AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Friedhofsordnung Stand: Januar 2021

A. Allgemeines
1. Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Tierbesitzer und Tierfriedhof Nord (TFN).
Der Tierbesitzer kann sich darauf verlassen, dass er mit seinem toten Tier in guten und mitfühlenden Händen ist und die kaufmännische Abwicklung mit der Sorgfalt eines 
 ordentlichen Kaufmanns erfolgt.
2. Vertragsverhältnis
Ein Vertragsverhältnis zwischen Tierbesitzer und Tierfriedhof Nord kommt zustande durch schriftliche Erklärung, persönliche oder telefonische Vereinbarung oder 
 stillschweigend, z. B. durch Abholung des Tieres beim behandelnden Tierarzt oder von zuhause.
Vertragsgegenstände können sein:
Abholung eines Tieres, Bestattung oder Einäscherung eines Tieres (einschl. Rückführung der Asche in einer Urne), Beisetzung einer Urne, Grabgestaltung, Pflege eines 
 Grabes, Kauf von Nebenprodukten (Sarg, Urne, Grabschmuck, Pflanzen), Nutzung (Pacht) eines Einzelgrabes.
Mit Zustandekommen des Vertragsverhältnisses werden nachstehende Bedingungen Bestandteil des Vertrages.

B. Bestattung des Tieres
1. Das Haustier wird nur auf Wunsch gegen Berechnung vom TFN vom Tierbesitzer oder vom behandelnden Tierarzt abgeholt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Abholzeit 
 besteht nicht.
2. Bestattung im Einzelgrab
TFN stellt dem Tierbesitzer eine Grabfläche als Einzelgrab langfristig zur Nutzung (Pacht) zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
TFN bemüht sich, auf etwaige Wünsche des Tierbesitzers einzugehen, wenn die Lage es zulässt. Die Größe des Grabes beträgt ca. 60 x 90 cm für Hunde und Katzen, und ca. 50 x 50 cm für kleine Haustiere (Meerschweinchen, Kaninchen, Ratten, Vögel). Ein Doppelgrab hat die Maße 1,20 x 90 cm. Für kleinste Haustiere, Vögel z. B., stehen 
 Tonröhren an einem speziellen Platz zur Verfügung.
Die Bestattung erfolgt im Beisein des Tierbesitzers zu einem mit TFN zu vereinbarenden Zeitpunkt. Das Tier kann ohne Umhüllung, in seiner Decke oder in einem bei TFN zu 
 erwerbenden Sarg begraben werden.
TFN richtet das Grab so her, dass es nach den Wünschen des Tierbesitzers gestaltet werden kann. Siehe hierzu Abschnitt C.

C. Nutzung (Pacht) des Einzelgrabes, Grabgestaltung und Pflege
1. Bei der Erstbestattung entsteht eine Mindestnutzung von 3 Jahren. Die Nutzung (Pacht) umfasst das Recht, die ausgewiesene Fläche (siehe B.2) als Grab für den 
 gepachteten Zeitraum zu nutzen, das Grab zu gestalten und die Pflicht, das Grab zu pflegen.
TFN hat das Recht, Fotos von dem Grab anzufertigen und ggf. werblich (Print oder Internet) zu nutzen.
2. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit kann eine Verlängerung vereinbart werden. Die Verlängerung muss mindestens auf 1 Jahr erfolgen. TFN informiert den 
 Tierbesitzer rechtzeitig vor Ablauf. Sollte sich der Tierbesitzer nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen für eine Verlängerung entscheiden, kann das Grab eingeebnet werden
 und das Pachtverhältnis ist erloschen. TFN kann die Verlängerung der Nutzungszeit verweigern.
3. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist der Tierbesitzer berechtigt, Grabeinfassung und Grabstein sowie die Bepflanzung auf eigene Kosten zu entfernen und in seinen Besitz zu
 nehmen.
4. Grabeinfassung und Grabstein sind von TFN zu erwerben. Beides soll sich nach den auf dem Tiefriedhof Nord vorhandenen Gräbern ausrichten. Ausnahmen sind nur nach
 ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von TFN zugelassen.
Blumen und Pflanzen können vom Tierbesitzer erworben und gepflanzt werden.
5. Pflanzen dürfen das Grab nicht dominieren/überwuchern und das Grab muss als solches noch erkennbar sein. Heckenpflanzen, wie z. B. Thuja, Taxus und Zypressen dürfen
 nicht gepflanzt werden. Das Einzelgrab ist vom Tierbesitzer zu pflegen und in Ordnung zu halten (Unkraut beseitigen, Gießen, ggf. Winterabdeckung, Beschneiden der 
 Pflanzen).
Unkraut sind alle Pflanzen, die nicht für die übliche jahreszeitliche Bepflanzung vorgesehen sind.
6. TFN hat das Recht, den Tierbesitzer im Falle der Nichtpflege mit Fristsetzung von 30 Tagen aufzufordern, die Pflege nachzuholen. Verstreicht die Frist, ohne dass das
 Versäumte nachgeholt wurde, ist TFN berechtigt, das Grab einzuebnen und dem Tierbesitzer mitzuteilen, dass der Nutzungsvertrag fristgerecht beendet wird.
7. Wird TFN mit der Grabpflege beauftragt, richtet sich der Umfang nach der jeweils gültigen Preis- und Leistungsliste.

D. Anonyme Bestattung im Gemeinschaftsgrab mit Erinnerungsfläche, dem Feld der Erinnerung
Das Tier kann auch in einem Gemeinschaftsgrab anonym bestattet werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Das Gemeinschaftsgrab wird erst
 geschlossen, wenn es vollständig belegt ist. Am Rande des Gemeinschaftsgrabes, dem Feld der Erinnerung, besteht die Möglichkeit, einen Gedenkstein niederzulegen. 
 Dieser Stein ist ebenfalls bei TFN zu beziehen. Ein Anspruch auf eine individuelle Gestaltung der Erinnerungsfläche am Gemeinschaftsgrab besteht nicht.

E. Anonyme oder Einzeleinäscherung
Das Tier kann einzeln oder anonym eingeäschert werden. Das Haustier wird bis zur Abholung durch das beauftragte Tierkrematorium ordnungsgemäß gekühlt gelagert. Die
 Einäscherung findet in einem von TFN beauftragten, zugelassenen Tierkrematorium statt. TFN übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Kremierung. Auf Wunsch erhält der Tierbesitzer die Asche in einer Urne zurück und kann über diese frei verfügen. Bei anonymer Kremierung wird die Asche auf einem Platz des Tierkrematoriums verstreut.

F. Zahlungsbedingungen-Zahlungsverzug
1. Alle Rechnungen sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar rein netto Kasse.
Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB zu leisten. Bis zur völligen Zahlung fälliger Rechnungsbeträge (einschl. 
 Verzugszinsen und Kosten) ist TFN zu keiner weiteren Leistung aus irgendeinem Vertrag verpflichtet.
2. Abweichende Fälligkeit von Forderungen:
Werden Rechnungen über Zahlung der Grabnutzung nicht innerhalb 30 Tagen bezahlt, ist TFN berechtigt, Grabgestaltung und Bepflanzung abzuräumen, das Grab 
 einzuebnen und die Fläche anderweitig zu nutzen.
Werden Rechnungen auf Grabpflege oder Gießen nicht innerhalb 30 Tage beglichen, wird das Grab nicht gepflegt oder begossen.

G. Allgemeine Ordnung auf dem Friedhof (Friedhofsordnung)
Der Tierfriedhof ist bis auf Widerruf immer geöffnet. Parkplätze stehen auf dem Friedhof nicht zur Verfügung. Besucher werden gebeten, die Würde des Ortes durch 
 entsprechendes Verhalten zu wahren. Tiere sind an der Leine zu führen. Auf Hunde ist einzuwirken, sich nicht an oder auf Gräbern zu lösen. Für die Grabpflege stehen an 
 entsprechenden Stellen Geräte und Grünabfallbehälter sowie Wasser zur Verfügung. Das Wasser ist im Winter abgestellt. Der Besuch des Friedhofes geschieht auf eigene 
 Gefahr, es existieren unebene Wege und im Winter wird nicht gestreut.

H. Gerichtsstand
Für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Norderstedt. TFN ist berechtigt, auch am Sitz
 des Tierbesitzers zu klagen.

Diese Bedingungen und die gültige Preisliste hängen im Verwaltungsgebäude des TFN zur Einsicht aus.

Norderstedt, 28. Januar 2021
Tierfriedhof Nord Angela Witkowsky